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25.01.2012 16:48:23
Bischen spaet, oder ? Pfft
05.01.2012 14:06:13
Allen ein gutes neues jahr 2012
02.01.2012 10:49:21
Ein frohes neues Jahr 2012 Wink
21.11.2011 22:20:52
Hallo zusammen, es gibt neues, Bitte unter " Homepage Neuigkeiten " nachlesen Smile
28.10.2011 17:26:18
Was heisst denn bei Dir "in Kuerze" ? Frown
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DARC will Rechtsschutz-Fond einrichten
 
News

FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


24.11.2011

Der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) will für seine Mitglieder einen Rechtsschutz-Fond in Höhe von ca. 40.000 Euro einrichten. Ein entsprechender Antrag des Vorstands wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins Mitte November 2011 mehrheitlich angenommen.

Dem Antrag zufolge soll der Fond dazu dienen, "Anwalts- und Gerichtskosten von Mitgliedern zu decken, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Funkamateur Rechtsschutz benötigen". Die Vergabe der Mittel wird in einer sog. "Vergaberichtlinie" geregelt.

In dieser Vergaberichtlinie ist u.a. festgelegt, dass eine finanzielle Unterstützung nur gewährt wird "in Verwaltungsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im Zusammenhang mit der Bestätigung als Funkamateur im Sinne des AFuG stehen". Darüber hinaus ist auch "eine Unterstützung (...) in Zivilverfahren möglich, wenn das Mitglied von Dritten im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Funkamateur verklagt wird." "In Ausnahmefällen" - so heißt es weiter - "kann der Vorstand nach eigenem Ermessen auch Unterstützung in anderen rechtlichen Angelegenheiten gewähren".

Aus der Vergaberichtlinie geht auch hervor, dass die Mitglieder keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung haben. Bei der "Gewährung von Unterstützung" - so heißt es dort - handele es sich "um eine freiwillige und im freien Ermessen des Vorstands oder der beauftragten Stelle stehende Entscheidung".

Der Rechtsfall muss "hinreichende Aussicht auf Erfolg" bieten und darf "nicht mutwillig" erscheinen. Funkamateure, bei denen eine Übernahme der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung möglich ist, erhalten grundsätzlich keine Unterstützung.

Im Falle einer Kostenübernahme werden die Kosten "bis zur Höhe der deutschen gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts" übernommen. Für eine anwaltliche Erstberatung werden bis zu 190 Euro und für eine Beratung und die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens höchstens 250 Euro erstattet (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer). Die Höhe des im Einzelfall maximalen Unterstützungsbeitrags kann vom DARC-Vorstand frei bestimmt werden; sie ist jedoch auf 30.000 Euro begrenzt. Die Selbstbeteiligung des betroffenen Funkamateurs beträgt 150 Euro "pro Unterstützungsfall".

Um Unterstützung zu erhalten, muss sich der betroffene Funkamateur verpflichten, "den beauftragten Rechtsanwalt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem DARC e.V., seinen Vorständen, der Geschäftsführung, den Mitarbeitern der Geschäftsstelle sowie den Referenten zu entbinden".

Zur Finanzierung des Fonds soll aus den jährlichen Zuweisungen, die die DARC-Ortsverbände von der Geschäftsstelle erhalten, pro Mitglied 1 Euro einbehalten werden. Diese Regelung soll zunächst für ein Jahr gelten; im Jahre 2012 soll darüber erneut diskutiert und ggf. beschlossen werden.

- wolf -

 

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Alle Jahre wieder: "Elektronik-Adventskalender" von Conrad
 
News

FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News

13.11.2011

Auch in diesem Jahr bietet die Firma Conrad wieder einen "Elektronik-Adventskalender" an.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Adventskalendern verbergen sich hinter den 24 Türchen des Conrad-Kalenders keine Süßigkeiten, sondern elektronische Bauteile. Damit können 24 elektronische Schaltungen aufgebaut werden, die in einem Begleitheft ausführlich beschrieben sind.

Im Mittelpunkt steht diesmal das Timer-Modul NE556, mit dem u.a. ein Näherungssensor, verschiedene Tongeneratoren und Blinkschaltungen, ein Erschütterungssensor und ein lichtgesteuerter Schalter erstellt werden können.

Die Schaltungen werden einfach auf einer Steckplatine aufgebaut; Lötarbeiten sind nicht erforderlich. Alle erforderlichen Komponenten sind in dem Kalender enthalten; lediglich eine 9-Volt-Blockbatterie wird zusätzlich benötigt.

Der Conrad-"Elektronik-Adventskalender" erscheint bereits im vierten Jahr. Wie in den vergangenen Jahren wurde der Kalender auch diesmal vom Franzis-Verlag entwickelt, die Experimente stammen wieder von Burkhard Kainka.

Der Preis des Kalenders beträgt 9,95 Euro. Die Anleitung, in der alle 24 Schaltungen beschrieben sind, kann im Internet unter http://tinyurl.com/conradkalender-2011 heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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BUND Bremen bietet "Strahlenpass" für Haushalte...
 
News

FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


10.11.2011

Mit einer grotesk anmutenden Aktion macht der Landesverband Bremen des "Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland" (BUND) auf sich aufmerksam: Er bietet einen "Strahlenpass" an, den Bürger erwerben können, die in ihrem Haushalt weitgehend auf den Betrieb von Geräten verzichten, die elektromagnetische Felder erzeugen.

Der BUND Bremen begründet die Einführung seines "Strahlenpasses" unter anderem mit einer (wissenschaftlich unhaltbaren) Behauptung aus einem BUND-Positionspapier. Darin heißt es: "Die Gesundheit der Menschen nimmt Schaden durch flächendeckende unnatürliche Strahlung mit einer bisher nicht aufgetretenen Strahlungsdichte. Kurz- und langfristige Schäden sind absehbar..."

Nach den Vorstellungen des BUND Bremen sollen "Strahlenpass"-Besitzer auf den Betrieb folgender Geräte weitgehend verzichten: Handy/UMTS, DECT-Telefone, W-LAN, Energiesparlampen, "Walkie-Talkies", Mikrowellen, Halogenlampen mit Trafo, geschaltete Netzteile und kabellose Babyphone.

Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es trotz jahrzehntelanger Forschung keine belastbaren Beweise für gesundheitliche Schädigungen durch elektromagnetische Felder unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.

Kritiker vermuten, dass der "Strahlenpass" des BUND Bremen eher eine weitere willkommene Einnahmequelle für sogenannte "Baubiologen" darstellen könnte. So wird Interessenten, die einen solchen "Strahlenpass" erwerben wollen, gegen eine Spende von 50 Euro eine messtechnische Untersuchung des Schlaf- und Arbeitsplatzes angeboten. Zur "genauen Abklärung der Verhältnisse" - so der BUND Bremen - könne anschließend "auch ein Baubiologe (gegen Berechnung) bestellt werden".

Die Bezeichnung "Baubiologe" ist in Deutschland nicht geschützt. Baubiologen dürften - neben den Anbietern von "Messgeräten", Abschirmmaterialien und dubiosen "Entstörgeräten" - mit zu den größten finanziellen Nutznießern der von interessierter Seite am Laufen gehaltenen "Elektrosmog"-Diskussion zählen.

Der "Strahlenpass" des BUND Bremen hat nichts mit dem amtlichen Strahlenpass zu tun, den Personen mit sich führen müssen, die beruflich ionisierender Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung) ausgesetzt sind.

- wolf -


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